Lieferbedingungen für den stationären Handel & Direktverkauf
Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, die nicht über den Online-Shop, sondern im direkten Geschäft mit Jahn Holzhandel erfolgen – z. B. bei Abholung ab Lager, telefonischer Bestellung oder Lieferung durch unseren Fuhrpark.
1. Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung, entweder:
ab Lager Altlußheim (Selbstabholung),
per eigenem Fahrzeug (regional) oder
durch einen beauftragten Spediteur.
Lieferungen erfolgen grundsätzlich bis zur Bordsteinkante. Ein Transport auf Grundstücke, in Gebäude oder Stockwerke erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Absprache. Für die Entladung ist der Kunde verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
2. Lieferzeiten
Alle Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich eine verbindliche Frist zugesagt wurde. Höhere Gewalt, Verkehrsprobleme, technische Störungen oder Lieferengpässe bei Vorlieferanten berechtigen uns zu angemessener Fristverlängerung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
3. Beschaffenheit der Ware
Holz ist ein Naturprodukt – Farb- und Strukturabweichungen, Äste, Risse, Harzgallen oder andere wachstumsbedingte Eigenschaften sind kein Reklamationsgrund, sondern Teil des Materials.
Maßtoleranzen innerhalb des üblichen Rahmens (nach Handelsbrauch) gelten als vereinbart. Die Qualität ergibt sich aus der bei Bestellung beschriebenen Sortierung (z. B. „AB“, „rustikal“, „Teilkern“ etc.).
4. Reklamation
Offensichtliche Mängel müssen sofort bei Abholung oder spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Eine Weiterverarbeitung gilt als Anerkennung der gelieferten Qualität.
5. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
Abholung: Zahlung bei Abholung in bar
Lieferung: Zahlung per Überweisung nach Rechnungsstellung, innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist
Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Jahn Holzhandel
6. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Altlußheim, Gerichtsstand für gewerbliche Kunden ist Schwetzingen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.